Wasseranschlussabgabe: (§6 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz)
Ermittlung der Brechnungsfläche:
Bebaute Fläche der einzelnen Gebäude halbiert und multipliziert mit der Anzahl der angeschlossenen Geschoße (+1)
als Beispiel:
Wohngebäude
Bebaute Fläche: 130m2 --> durch 2 = 71,12 --> angeschlossene Geschoße=2 (2+1) => (130m2 / 2) x (2+1) = 65 x 3 = 195
Nebengebäude
Bebaute Fläche: 20m2 --> durch 2 = 10 --> angeschlossene Geschoße=1 (1+1) => (20m2 / 2) x (1+1) = 10 x 2 = 20
In Summer Ergibt das 215
hier wird der 15% Anteil unbebauter Fläche hinzugefügt, 15% von z.B. 600m2 (Ergibt das maximum bei 500m2 --> 75m2) --> somit 215 + 75 = 290
Die Anschlussabgabe errechnet sich dann aus Berechnungsfläche x Einheitssatz (Wird vom Gemeinderat beschlossen und sollte in der Gebührenordnung auffindbar sein)
Hier kannst du deine Berechnungsfläche und Anschlussabgabe mittels Rechner ermitteln: (+10% UST)
Abwasser
Kanal
Anschlussgebühr
in Arbeit...