Bürgermeister*inin Gemeinden mit

bis zu 1.000 Einwohnern 36 %

von 1.001-2.000 Einwohnern 42 %

von 2.001-3.500 Einwohnern 48 %

von 3.501-5.000 Einwohnern 53 %

von 5.001-10.000 Einwohnern 61 %

von 10.001-15.000 Einwohnern 72 %

von 15.001-20.000 Einwohnern 76 %

über 20.000 Einwohnern 91 %

des Ausgangsbetrages nach § 2. Die übrigen Entschädigungen setzt der

Gemeinderat mit Verordnung (§ 18) fest

Vizebürgermeister*inin den Gemeinden mit

bis zu 1.000 Einwohnern bis 15,75 %

von 1.001-2.500 Einwohnern bis 18,25 %

von 2.501-3.500 Einwohnern bis 21 %

von 3.501-5.000 Einwohnern bis 23,5 %

von 5.001-10.000 Einwohnern bis 27,5%

von 10.001-15.000 Einwohnern bis 32,5 %

von 15.001-20.000 Einwohnern bis 35 %

über 20.000 Einwohnern bis 42,5 %

(wobei es auch mehrere Vizebürgermeister*innen geben kann)

Mitglieder des Gemeinderatesin den Gemeinden mit

bis zu 1.000 Einwohnern 1 % bis 2,5 %

von 1.001-2.500 Einwohnern 1,25 % bis 2,75 %

von 2.501-3.500 Einwohnern 1,25 % bis 3,25 %

von 3.501-5.000 Einwohnern 1,5 % bis 3,75 %

von 5.001-10.000 Einwohnern 1,75 % bis 4,25 %

von 10.001-15.000 Einwohnern 2 % bis 5 %

von 15.001-20.000 Einwohnern 2,25 % bis 5,25 %

über 20.000 Einwohnern 2,75 % bis 6,5 %

des Ausgangsbetrages nach §2

Jetzt sollte man denken, als Gemeinderat bekommt man die korrekte Entschädigung, aber dem ist nicht immer so, muss ich feststellen. Als Unternehmer muss man nach geltendem Recht und Kollektivvertrag seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen, sowie die korrekten Sozialversicherungsbeiträge abführen. In unserem Fall sind wir leider seit den letzten Änderung vomNÖ GBezGnicht angepasst worden und die Bezüge eines Gemeindemandatars werden seit 1.1.2024 laut Gesetz unterschritten, auch wenn wir schon jetzt den Mindestbetrag im Gemeinderat beschlossen haben. Nach meiner Auffassung würde das im Wirtschafsbereich als Lohndumping bezeichnet werden. (die Story mit nicht korrekt abgerechneten Praktikantinnen und Praktikanten erspare ich uns allen hier)

Zusätzlich gilt es hier anzumerken, dass es per Gesetz nicht auf die Entschädigung verzichtet werden kann! Stichwort Verzichtsverbot (NÖ GO §24). Auch ein gültiger Beschluss eines Gemeinderates über geringere Entschädigungen ist nicht möglich (Stufenbau der Rechtsordnung).
Auch wenn findige Gemeindemandatare gerne "der Gemeinde sparen helfen wollen", ist es einfach nicht zulässig, dazu müsste man nur die Gemeindeordnung lesen. Wie jemand auf die Idee kommt, ein Gesetz einfach nicht richtig anzuwenden, erschließt sich mir nicht.

(Ein Unternehmen kann auch nicht beschließen den Kollektivvertrag zu unterbieten – das wäre Lohndumping und ein Strafdelikt§ 29 LSD-BGwo erhebliche Strafen die Folge wären)

Hier die Entschädigung deiner gewählten Vertreter ausrechnen: