Noch bevor es überhaupt zur Bildung eines Gemeinderats kommt und der Bürgermeister von diesen gewählt werden kann, gibt es schon die ersten Probleme.

Auf Vorschlag vom Rechnungsprüfer, soll der Rechnungsabschluss noch vom alten Gemeinderat beschlossen werden, damit der neue Gemeinderat unbelastet in die Periode starten kann.

Die Termine werden knapp, bis 11.3.2025 muss die Konstituieren Sitzung abgehalten werden. Es gibt Terminvorschläge von beiden Seiten, und die Abstimmung funktioniert nicht. Schlussendlich ist ein Termin gefunden.

 Link zum Nachlesen - Was nach der GR Wahl zu tun ist
Link zum Nachlesen - NOE GO 2024 §96

Laut Gemeindeordnung muss eine Einladung 1 Woche vor Sitzung schriftlich zugestellt werden, die Frist für die Einladung ist bereits verstrichen. Die Einladungen können nicht mehr per Post bzw. E-Mail versendet werden.

 Link zum Nachlesen - NOE Gemeindeordnung 2024

E-Mail-Zustellung ist nicht zulässig, da für die neue Periode noch keine schriftliche Zustimmung der einzelnen Mandatare mittels Unterschrift erfolgt ist.

Postalische Zustellung ist zeitlich nicht mehr möglich um die Frist einzuhalten.

Wir stecken im ersten Dilemma. Wir werden 2 Tage vor Fristende per E-Mail informiert, wir sollen uns doch bitte die Einladung persönlich am Gemeindeamt abholen und dort auch gleich für die elektronische Zustellung Unterzeichnen. Aufgrund der drohenden Konsequenzen, die Konstituierende Sitzung nicht fristgerecht abhalten zu können stimme ich einer Abholung (nach mehrmaligem Termin suchen) zu und fahre mit meinem Sohn am Freitagnachmittag auf das Gemeindeamt, dort wartet bereits die freundliche Gemeindemitarbeiterin, die in Ihrer Freizeit so nett ist und das Thema abwickelt, denn das Gemeindeamt ist ja bereits geschlossen.