Der Altersvorsitzende

Nun übernimmt der Altersvorsitzende (laut §96 NÖ GO).

Die Sitzung beginnt mit einer Änderung der Sitzordnung, die gewohnte Sitzordnung nach Fraktionen wird aufgelöst und es werden Namensschilder, nach alphabetischer Reihenfolge, auf die Plätze verteilt. Auf dieser ist auch das Gelöbnis gedruckt.

Die Sitzung wird pünktlich eröffnet, nur eine Mandatarin war verhindert und hat sich etnschuldigen lassen, es sind 4 Gemeinderätinnen und 16 Gemeinderäte anwesend.

Wir haben einen Frauenanteil von 23% - das sind 5 Gemeinderätinnen von 21 somit eine Steigerung im Vergleich zur letzten Periode um 40%

Die Sitzung wird professionell und freundlich vom Altersvorsitzenden eröffnet und die einzelnen Tagesordnungspunkte auch für die Zuseherinnen und Zuseher gut erläutert. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt (laut )

Es wird das Gemeinderats Gelöbnis verlesen und der Altersvorsitzende nimmt jeder Gemeinderätin und jedem Gemeinderat das Gelöbnis per Handschlag ab, es wird mit "Ich gelobe" geantwortet. (laut §20 NÖ GO sowie das Gelöbnis §97 NÖ GO)

Wahl des Bürgermeisters

Nun geht es an die Wahl des Bürgermeisters, der laut Gemeindeordnung vom Gemeinderat gewählt wird. (Fälschlicherweise wird oft davon ausgegangen, dass der Bürgermeister direkt von der Wählerin oder dem Wähler gewählt wird, das ist aber nicht korrekt, es handelt sich nicht um eine Direktwahl) (laut §98 NÖ GO)  Die Wahlen müssen mit Stimmzetteln und geheim durchgeführt werden (laut §98 Abs. 2 NÖ GO) Die wahl wurde mit 14/20 Stimmen (das sind 70%) durch die Annahme dieses Amts bestätigt. (laut §100 NÖ GO)

Wahl der Geschäftsührenden Gemeinderäte

Der Bürgermeister übernimmt den Vorsitz der Sitzung und bedankt sich für das Vertrauen und möchte im laufe der Gemeinderatsperiode auch das Vertrauen derjenigen gewinnen, welche ihn diesmal nicht gewählt haben.

Nun wird die Anzahl der Vizebürgermeister sowie Geschäftsführenden Gemeinderäte bestimmt. (laut §101 NÖ GO) Der Wahlvorschlag lautet 1 Vizebürgemeisterin bzw. 6 Geschäftsführende Gemeinderäte. Die Mindestanzahl an Mitgliedern ist in der NÖ GO unter §24 geregelt, und richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In unserem Fall ist es ein Geschäftsführender Gemeinderat mehr als notwendig.

Für einen Geschäftsführenden Gemeinderat muss von der enstprechenden Wahlpartei ein Wahlvorschlag eingebracht werden. Dieser Wahlvorschlag muss von mindestens der Hälfte der Mitglieder der Wahlpartei unterzeichnet sein. Diese Wahlvorschläge sind vom Bürgermeister zu überprüfen ob diese auch unterzeichnet sind und ob diese Personen vom Wahlvorschlag auch gewählt werden dürfen. (laut §102 NÖ GO Abs. 3)

Wahl der Vizebürgermeister:in

Es geht weiter mit der Wahl der Vizebürgermeister:in. Es ist eine freie und geheime Wahl (Namen auf Stimmzettel) und ist aus der Mitte des Gemeindevorstandes zu wählen. (laut §105 NÖ GO). Die Vizebürgermeisterin wurde durch die Wahl (wie auch in der letzten Periode) mit einer Mehrheit bestätigt.

Diese Wahlen sind Niederzuschreiben und von allem Mitgliedern zu unterzeichnen sowie anschließend an der Amtstafel Kundzumachen. (§106 NÖ GO)

Wahl der Gemeinderatsausschüsse und deren Vorsitzenden

Die Wahl der Gemeinderatsausschüsse erfolgt per Gemeinderatsbeschluss. (laut §107 NÖ GO)

Die Gemeindeausschuss Vorsitzenden werden entsprechend dem Verhältniswahlrecht (§53 NÖ GO) per Vorschlagsrecht bestimmt. Das bedeutet es liegen Wahlvorschläge der Parteien vor die auch verlesen werden. Es ist eine geheime Wahl (Stimmzettel vorbereitet) es können auf diesem Stimmzettel Streichungen vorgenommen werden.

(Fun Fact, defacto genügt eine z.B. seine eigene Stimme um als Gewhält zu gelten)

Bei der Wahl des Prüfungsausschusses liegt ein Wahlvorschlag vor. Es ist eine geheime Wahl (Stimmzettel vorbereitet) es können auf diesem Stimmzettel Streichungen vorgenommen werden. Der Obmann im Prüfungsausschuss darf nicht der Partei angehören, welche den Bürgermeister stellt, nicht Verwandt oder Verschwägert mit dem BGM sein. (laut §107 NÖ GO Abs. 3)

Ins unserem Fall wird der Prüfungsausschuss Obmann wie im Wahlvorschlag angegeben bestätigt (14/20 Stimmen, das sind 70%). Die Mitglieder wurden ebenfalls bestätigt.

 

 

Es folgen noch:

Bestellung von GemeinderätInnen mit besonderen Aufgaben (gem. §30a NÖ GO)

Beschluss über weitere Ausschüsse des Gemeinderates

Wahl der Vertreter in den Schlugemeinden

Bestellung und Entsendung in die Gemeindeverbände